Der Prüfingenieur für Bautechnik / Standsicherheit / Brandschutz legt als oberste Gebote für seine Berufsausübung zugrunde:
- berufliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit,
- uneingeschränkte Eigenverantwortlichkeit,
- unparteiische und gewissenhafte Prüf- und Überwachungstätigkeit,
- Sicherung und Vertiefung der ihm durch seine Anerkennung bescheinigten hohen Qualifikation.
Mit seiner Berufstätigkeit verträgt sich keine Werbung.