VPI - Abrechnung
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VPI Berlin

Vergütung der Prüfleistungen (BauPrüfV Sechster Teil)

Die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit und für Brandschutz erhalten für ihre Leistungen eine Gebühr (§26 BauPrüfV).

Die Gebühr richtet sich nach den anrechenbaren Bauwerten (§ 27 Absatz 1 und 2) und der Bauwerksklasse (§ 27 Absatz 4). Die Höhe der Gebühr ermittelt sich nach §28 Absatz 1 bis 5 und §29 Absatz 1 bis 6 der BauPrüfV.

Zur einheitlichen Bewertung, Berechnung und Erhebung der Gebühren der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure besteht eine gemeinsame Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Bundesländer Berlin und Brandenburg, der sich die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit und des Brandschutzes zu bedienen haben (§30 BauPrüfV). Die Bewertungs- und Verrechnungsstelle bewertet für die von der Bauherrin oder dem Bauherrn veranlasste Prüfung die Grundlagen der Gebührenberechnung und berechnet und erhebt die Gebühren im Namen und im Auftrag der jeweiligen Prüfingenieurin oder des jeweiligen Prüfingenieurs. Die Bewertungs- und Verrechnungsstelle leitet im Namen und im Auftrag der jeweiligen Prüfingenieurin oder des jeweiligen Prüfingenieurs die Vollstreckung nicht einziehbarer Kosten durch die zuständige Vollstreckungsbehörde ein.

Gebührenabrechnung

Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz Berlin-Brandenburg e.V.

Tel: +49 331 600 266 0
Mail: info@bvs-bb.de
Web: www.bvs-bb.de