Jedes Gebäude wird nach individuellen Vorstellungen des Bauherrn hergestellt und ist somit ein Unikat! Um so wichtiger ist es, Fehler in den technischen Unterlagen und in der Bauausführung rechtzeitig zu erkennen, um daraus folgenden Bauschäden vorzubeugen. Neben nicht absehbaren Folgekosten erspart die bautechnische Prüfung auch mögliche Rechtsstreitigkeiten.
Durch den wachsenden Kostendruck auf die Baufirmen wird die unabhängige Prüfung der Bauausführung durch den Prüfingenieur für Bautechnik mehr und mehr zu einem wichtigen Sicherheitsbaustein.
Die unabhängige Prüfung ist im Interesse aller am Bau Beteiligten zur Sicherheit von Bauwerken und zur Erhaltung ihrer Qualität im Sinne des Verbraucherschutzes unentbehrlich.
Wenn Ihre Frage nicht beantwortet werden konnte, schreiben Sie uns an info@vpi-berlin.de. Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.
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Der Bauherr trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Der Bauherr ist einem erhöhten Fehler (Schadens-) Risiko ausgesetzt. Unabhängige Prüfungen durch Prüfingenieure nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ können Fehler in Planung und Ausführung rechtzeitig aufdecken und sorgen für sichere und qualitativ hochwertige Bauwerke.
Die Mehrzahl der Fehler resultieren aus menschlichen Fehlern oder falsch beurteilten Randbedingungen. Umso wichtiger ist es, Fehler in den technischen Unterlagen und in der Bauausführung rechtzeitig zu erkennen, um die daraus folgenden Schäden vorbeugend zu verhindern.
Auch wirtschaftliche Zwänge während der Planungsphase (schlechte oder fehlende Planungsunterlagen) und der Kostendruck auf der Baustelle (unzureichende Koordination der Schnittstellen (Subunternehmer), fehlendes Fachpersonal, etc.) sind Risikofaktoren.
Die bautechnische Prüfung für Standsicherheit und Brandschutz ist in Berlin für viele Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben.
Bautechnische PrüfungJedes Gebäude wird nach individuellen Vorstellungen des Bauherrn hergestellt und ist somit ein Unikat. Im Gegensatz zu Serienprodukten und Konsumgütern ist eine nachträgliche Korrektur nicht möglich. Fehler in den technischen Unterlagen und in der Bauausführung lassen sich durch die bautechnische Prüfung rechtzeitig erkennen und damit verbundene Sicherheitsrisiken und mögliche erhebliche Folgekosten vermeiden. Zudem bleiben dem Bauherrn viel Ärger und Rechtsstreitigkeiten erspart.
Bautechnische Prüfung in DeutschlandDem Bauherrn obliegt die Verantwortung für das Bauvorhaben. Für den Fall, dass der Bauherr nicht fachkundig ist, ist er verpflichtet, geeignete Beteiligte (z.B. Fachplaner) zu bestellen. Dem Bauherrn/Eigentümer obliegt zudem nach Fertigstellung des Bauvorhabens nach § 823 BGB die Verkehrssicherungspflicht, wonach Stand- und Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet sein müssen.
Bauordnung für Berlin, die Bauprüfverordnung und die Bautechnische Prüfungsverordnung. Auf Grundlage der Bauordnung gilt der Grundsatz, dass für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen eine Baugenehmigung notwendig ist. Ausnahmen werden eingeräumt. Ausgehend von einer Klassifizierung nach Gebäudeklassen und der Lage und Ausführung des Bauwerks ergeben sich Anforderungen an die Genehmigungsverfahren und damit auch an die für die Genehmigung erforderlichen bautechnischen Nachweise (Standsicherheit und Brandschutz) sowie an die Prüfung dieser Nachweise. Die Prüfpflicht regelt die Bauordnung für Berlin in § 66, Absatz 3.
RechtsgrundlagenDie Bauordnung für Berlin gibt in § 66, Absatz 3 vor, welche Bauvorhaben geprüft werden müssen. Entscheidungsgrundlage für die Notwendigkeit der Prüfung sind die Zuordnung der Bauvorhaben zu Gebäudeklassen und ggf. weitere Einordnungen. Die Einstufung richtet sich nach Höhe, Fläche und Nutzung des Bauwerks. Die formale Beurteilung der Einstufung folgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
RechtsgrundlagenDie bautechnische Prüfung umfasst Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen und Abbrüche unter Berücksichtigung der Standsicherheit des gesamten Tragwerkes, einzelner Komponenten, angrenzender Gebäude und der Einhaltung der Tragfähigkeit des Untergrundes, gleichermaßen.
Die bautechnische Prüfung der Standsicherheit umfasst die Prüfung der von einem Planer erstellten bautechnischen Nachweise und Zeichnungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Bauüberwachung hinsichtlich der geprüften Nachweise durch einen unabhängig tätigen „Berufskollegen" – den Prüfingenieur. Die Bauüberwachung wird stichprobenartig durchgeführt und ersetzt nicht die in der Regel weitaus umfangreichere Objektüberwachung durch den Tragwerksplaner. Die Entscheidung über Umfang und Intensität der Bauüberwachung liegt im alleinigen Ermessen des Prüfingenieurs.
Aufgaben des PrüfingenieursDer Prüfingenieur für Brandschutz prüft entsprechend der Bauordnung für Berlin an Stelle der Bauaufsichtsbehörden unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der Berliner Feuerwehr die Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises. Hierzu beteiligt er die Berliner Feuerwehr an der bautechnischen Prüfung der Nachweise und würdigt die Stellungnahmen, welche die Berliner Feuerwehr zu den ihr vorgelegten Nachweisen abgibt. Die stichprobenartige Überprüfung der Bauausführung auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit den geprüften Unterlagen gehört ebenso zum Aufgabenumfang der Prüfingenieurinnen / der Prüfingenieure.
Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Bauingenieure, die durch die Oberste Bauaufsicht Berlin anerkannt und zugelassen werden. In einem umfangreichen Anerkennungsverfahren haben sie zuvor die erforderlichen Voraussetzungen und Kenntnisse nachgewiesen. Wegen der hohen Anforderungen an die Erfahrung der als Prüfingenieurinnen / Prüfingenieure anerkannten Personen decken diese typischerweise die wesentlichen Aufgaben der am Planen und Bauen beteiligten Ingenieure ab. So übernehmen sie zum einen als Planer die Aufgaben eines freiberuflichen beratenden Ingenieurs, wie das Erstellen bautechnischer Nachweise, und zum anderen übernehmen sie als fachlich und wirtschaftlich unabhängige Personen als Prüfingenieurinnen / Prüfingenieure im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde und auf Antrag des Bauherrn die bautechnische Prüfung der Standsicherheit bzw. des Brandschutz.
Qualifikation und AnerkennungDie bautechnische Prüfung umfasst neben der Prüfung der bautechnischen Nachweise und Zeichnungen (Standsicherheit und Brandschutz) auch die Bauüberwachung hinsichtlich der geprüften Nachweise.
Diese wird stichprobenartig durchgeführt und ersetzt nicht die in der Regel weitaus umfangreichere Objektüberwachung durch den Tragwerksplaner. Die Entscheidung über Umfang und Intensität der Bauüberwachung liegt im alleinigen Ermessen des Prüfingenieurs.
Im Land Berlin stellt der Bauherr im Genehmigungsverfahren einen Antrag auf Prüfung direkt bei der Prüfingenieurin / dem Prüfingenieur.
Der Prüfingenieur prüft wesentliche Teilbereiche des Bauwerks im hoheitlichen Auftrag der Bauaufsichtsbehörde. Diese Prüfung geschieht im Interesse des Bauherrn und ist verbunden mit vielen materiellen und immateriellen Vorteilen.
Die Gebühren für die bautechnische Prüfung sind gering und betragen in der Regel ca. 1-2 % der Gesamtkosten des Bauvorhabens. Studien haben gezeigt, dass ein Euro für die präventive bautechnische Prüfung 5-7 Euro für die Behebung von Bauschäden einspart.
Abrechnung der PrüfleistungenGrundlage für die Abrechnung der bautechnischen Prüfung ist die Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen (Baugebührenverordnung) in Verbindung mit den §§ 26 bis 33 der Bautechnische Prüfungsverordnung (Bauprüfverordnung). Die Kostenermittlung und Abrechnung der Prüfgebühr erfolgt durch die gemeinsame Bewertungs- und Verrechnungsstelle (BVS) der Bundesländer Berlin und Brandenburg. Als neutrale Stelle bewertet diese objektiv und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen die anrechenbaren Kosten und die Prüfgebühren gemäß Gebührenordnung der Länder.
Abrechnung der Prüfleistungen