VPI - Qualifikation - Anerkennung
VPI - Qualifikation - Anerkennung
VPI Berlin

Qualifikation und Anerkennung

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Personen, die durch die Oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine persönliche Anerkennung erhalten. Nur sie dürfen die geschützte Bezeichnung Prüfingenieurin/Prüfingenieur führen.

Sie nehmen als Beliehene in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben auf Grund der Bauordnung für Berlin oder von Vorschriften auf Grund der Bauordnung für Berlin auf Veranlassung der Bauherrin oder des Bauherrn wahr. Sie unterstehen der Fachaufsicht der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung, Fachbereich Oberste Bauaufsicht (Anerkennungsbehörde).

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure werden anerkannt in den Fachbereichen:

  • Standsicherheit und
  • Brandschutz

Der Fachbereich Standsicherheit untergliedert sich in die Fachrichtungen

  • Massivbau
  • Metallbau
  • Holzbau

Das Anerkennungsverfahren wird in Berlin durch die Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV) geregelt. Es setzt strenge Auswahlkriterien, deren Erfüllung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist. Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure können nur Personen sein, die

  1. nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß der ihnen auferlegten Pflichten erfüllen,
  2. die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
  3. eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
  4. den Geschäftssitz im Land Berlin haben und
  5. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Als Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit werden nur Personen anerkannt, die

  • das Hochschulstudium des Bauingenieurwesens erfolgreich abgeschlossen haben,
  • danach mindestens zehn Jahre als Bauingenieure tätig waren und in dieser Zeit mindestens fünf Jahre Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr mit der technischen Bauleitung befasst waren,
  • neben den erforderlichen Fachkenntnissen und Erfahrungen auch über bauordnungsrechtliche Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften verfügen und
  • überdurchschnittliche Fähigkeiten als Ingenieurinnen oder Ingenieure bewiesen haben.

Als Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz werden nur Personen anerkannt, die

  • das Hochschulstudium der Architektur oder des Bauingenieurwesens oder die Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich abgeschlossen haben,
  • danach mindestens fünf Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung von Gebäuden mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad erworben und dabei überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben,
  • die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten, im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes und der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften besitzen.

Vor der Anerkennung müssen die Kandidaten ihre einschlägigen Kenntnisse auf dem Gebiet der Standsicherheit bzw. des Brandschutzes sowie der bauordnungsrechtlichen Vorschriften in einem mehrstufigen Prüfungsverfahren nachweisen.

Bezüglich weiterer Informationen zu den Anerkennungsvoraussetzungen, dem Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen können sich interessierte Ingenieurinnen und Ingenieure direkt an die Oberste Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wenden oder Kontakt mit dem Vorsitzenden der Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik Berlin e.V. aufnehmen.

Anerkannte Prüfingenieure sind herzlich eingeladen, Mitglied in der Landesvereinigung der Prüfingenieure in Berlin zu werden.

Prüfingenieur werden

Anerkennungsverfahren werden durch Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin eingeleitet und durchgeführt. Mit der Bekanntmachung wird auch eine Frist zur Einreichung der Anerkennungsanträge veröffentlicht.

Die Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz erfolgt durch die Oberste Bauaufsicht.

Interessierte Ingenieurinnen / Ingenieure wenden sich direkt an:

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
  • Vereinigung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Prüfingenieure für Brandschutz in Berlin e.V.

    Vorsitzender:
    Dipl.-Ing. Thomas Rostalski

    Telefon: +49 30 841 916 50
    info@vpi-berlin.der