VPI - Aufgaben des Prüfingenieurs
VPI - Aufgaben des Prüfingenieurs
VPI Berlin

Aufgaben des Prüfingenieurs

Sofern eine Prüfung der bautechnischen Nachweise erforderlich ist, stellt die Bauherrin oder der Bauherr direkt einen Antrag auf Prüfung des Standsicherheitsnachweises bei einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Standsicherheit und auf Prüfung des Brandschutznachweises bei einer Prüfingenieurin oder einem Prüfingenieur für Brandschutz; die Prüfung schließt jeweils die Überwachung der Bauausführung hinsichtlich des geprüften Standsicherheits- bzw. Brandschutznachweises mit ein.

Die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure übernehmen damit Aufgaben der vorbeugenden Gefahrenabwehr als Schutzpflicht des Staates. Sie sind als beliehene Unternehmer in das behördliche Verfahren eingegliedert und hoheitlich für die untere Bauaufsicht tätig. Sie unterliegen der Fachaufsicht der Obersten Bauaufsicht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Die Prüfung der bautechnischen Nachweise zur Standsicherheit umfasst neben der Prüfung der Statischen Berechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit sowohl die Prüfung der Konstruktionszeichnungen (z. B. Bewehrungspläne im Stahlbetonbau) in statisch-konstruktiver Hinsicht als auch die Prüfung von Elementplänen des Fertigteilbaues und von Werkstattzeichnungen des Metall- und Ingenieurholzbaues.
Außerdem überwachen Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit stichprobenartig die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen geprüften Standsicherheitsnachweise und Nachweise der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile (Statisch-konstruktiver Brandschutz).

Die Prüfung der bautechnischen Nachweise zum Brandschutz umfasst die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der Berliner Feuerwehr.
Außerdem überwachen Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz stichprobenartig die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der von ihnen geprüften Brandschutznachweise.

Die Ergebnisse der Prüfung der bautechnischen Nachweise sowie der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung werden in entsprechenden Berichten dokumentiert, die dem Bauherrn und der unteren Bauaufsicht zur Verfügung gestellt werden.

Qualifikation / Anerkennung

Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Bauingenieure, die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Oberste Bauaufsichtsbehörde eine persönliche Anerkennung und Zulassung für folgende Fachrichtungen erhalten:

  • Standsicherheit (Massivbau, Metallbau, Holzbau)
  • Brandschutz

Abrechnung der Prüfleistungen

Zur einheitlichen Bewertung, Berechnung und Erhebung der Gebühren für die bautechnische Prüfung wurde eine gemeinsame Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Bundesländer Berlin und Brandenburg eingerichtet, die
Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz Berlin-Brandenburg e.V.